Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Nachvermächtnis
Nach|ver|mächt|nis, das; -ses, -se (schweiz. Rechtsspr.): Vermächtnis, in dem der Erblasser bestimmt, dass eine bestimmte Person unmittelbar mit seinem Tode zum Erben eingesetzt wird u. eine zweite Person zu einem späteren Zeitpunkt eine Zuwendung erhalten soll.
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