Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Nachsteuer
Nach|steu|er, die; -, -n (Steuerw.): nachträglich von einer Kapitalgesellschaft erhobene Körperschaftssteuer auf ausgeschüttete Gewinne, die zuvor als steuerfreier Gewinn (von einer beteiligten Kapitalgesellschaft) zugeflossen sind.
Nach|steu|er, die; -, -n (Steuerw.): nachträglich von einer Kapitalgesellschaft erhobene Körperschaftssteuer auf ausgeschüttete Gewinne, die zuvor als steuerfreier Gewinn (von einer beteiligten Kapitalgesellschaft) zugeflossen sind.