Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Nachschlag
Nach|schlag, der; - [e]s, Nachschläge: 1. (Musik) a) musikalische Verzierung aus einer od. zwei Noten, die an eine vorausgehende gebunden werden; b) verzierender Abschluss eines Trillers. 2. (bes. Soldatenspr.) zusätzliche Portion bei einer Essenausgabe: einen N. verlangen, bekommen; Es schmeckt den Kindern, alle lassen sich N. geben (NNN 10. 12. 88, 8); Ü die Gewerkschaft forderte [einen] N. (eine zusätzliche Lohnerhöhung); Für die Selbstverstümmelung, die ist ja strafbar, hat er N. (eine zusätzliche Strafe) gekriegt, ein, zwei Jahre (Eppendorfer, Kuß 64).
Nach|schlag, der; - [e]s, Nachschläge: 1. (Musik) a) musikalische Verzierung aus einer od. zwei Noten, die an eine vorausgehende gebunden werden; b) verzierender Abschluss eines Trillers. 2. (bes. Soldatenspr.) zusätzliche Portion bei einer Essenausgabe: einen N. verlangen, bekommen; Es schmeckt den Kindern, alle lassen sich N. geben (NNN 10. 12. 88, 8); Ü die Gewerkschaft forderte [einen] N. (eine zusätzliche Lohnerhöhung); Für die Selbstverstümmelung, die ist ja strafbar, hat er N. (eine zusätzliche Strafe) gekriegt, ein, zwei Jahre (Eppendorfer, Kuß 64).