Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Nachnahme
Nach|nah|me, die; -, -n [zum 2. Bestandteil vgl. ↑"Abnahme"]: 1. Einziehen (8 a) eines Rechnungsbetrags durch die Post bei Aushändigung der Ware: eine Sendung, ein Paket als, mit, per, unter N. schicken. 2. Nachnahmesendung: der Postbote hat eine N. gebracht.
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