Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Nachdruck
1Nach|druck, der; -[e]s, -e [zu ↑"nachdrucken"] (Druckw.): 1. a) nach einer unveränderten Satzvorlage hergestellter Druck: ein durchgesehener N.; die Versehen sind im N. beseitigt worden; b) das Nachdrucken eines bereits gedruckten Werkes, Textes o. Ä.: N. [auch auszugsweise] verboten!; N. nur mit Genehmigung des Verlages gestattet. 2. (durch ein bestimmtes Druckverfahren möglicher) neuer Druck eines alten Werkes, Textes o. Ä. [in der Originalausgabe]: er enthielt den kostbaren N. einer Handschrift (Musil, Mann 568).————————
2Nach|druck, der; -[e]s [eigtl. = 1↑"Druck", der einem vorangegangenen nachfolgt]: besonders starke Betonung, durch die die Wichtigkeit, Dringlichkeit einer Sache hervorgehoben wird: seinen Worten N. verleihen; N. auf etw. legen; wenn ich mehr N. dahinter setzte (dringlicher würde), könnte ich Ärger bekommen (Kemelman [Übers.], Dienstag 86); mit N. auf etw. hinweisen; etw. mit [allem] N. (mit großer Eindringlichkeit) fordern, betonen, hervorheben, sagen; sich mit N. (mit Entschlossenheit u. dem Willen, sich nicht von seinem Plan abbringen zu lassen) gegen etw. wenden, für etw. einsetzen; Mein Bruder hat sich so genannt, als er zum ersten Mal mit N. (in aller Deutlichkeit) politisch vortrat (Reich-Ranicki, Th. Mann 169).
1Nach|druck, der; -[e]s, -e [zu ↑"nachdrucken"] (Druckw.): 1. a) nach einer unveränderten Satzvorlage hergestellter Druck: ein durchgesehener N.; die Versehen sind im N. beseitigt worden; b) das Nachdrucken eines bereits gedruckten Werkes, Textes o. Ä.: N. [auch auszugsweise] verboten!; N. nur mit Genehmigung des Verlages gestattet. 2. (durch ein bestimmtes Druckverfahren möglicher) neuer Druck eines alten Werkes, Textes o. Ä. [in der Originalausgabe]: er enthielt den kostbaren N. einer Handschrift (Musil, Mann 568).————————
2Nach|druck, der; -[e]s [eigtl. = 1↑"Druck", der einem vorangegangenen nachfolgt]: besonders starke Betonung, durch die die Wichtigkeit, Dringlichkeit einer Sache hervorgehoben wird: seinen Worten N. verleihen; N. auf etw. legen; wenn ich mehr N. dahinter setzte (dringlicher würde), könnte ich Ärger bekommen (Kemelman [Übers.], Dienstag 86); mit N. auf etw. hinweisen; etw. mit [allem] N. (mit großer Eindringlichkeit) fordern, betonen, hervorheben, sagen; sich mit N. (mit Entschlossenheit u. dem Willen, sich nicht von seinem Plan abbringen zu lassen) gegen etw. wenden, für etw. einsetzen; Mein Bruder hat sich so genannt, als er zum ersten Mal mit N. (in aller Deutlichkeit) politisch vortrat (Reich-Ranicki, Th. Mann 169).