Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
mündig
mụ̈n|dig [mhd. mündec, zu 2"Mund"]: a) nach Erreichung eines bestimmten Alters gesetzlich zur Vornahme von Rechtshandlungen berechtigt: mit 18 Jahren m. werden; jmdn. [vorzeitig] für m. erklären; *jmdn. m. sprechen (für mündig erklären); b) als erwachsener Mensch zu eigenem Urteil, selbstständiger Entscheidung befähigt: der -e Mensch, Bürger; die Einstellung des Vorgesetzten, es mit -en Mitarbeitern zu tun zu haben, deren Identität es zu respektieren gilt (NZZ 30. 4. 83, 29).
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: mündig