Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
mieten
1mie|ten [mhd. mieten, ahd. mietan]: 1. (bes. von Wohnungen o. Ä.) gegen Bezahlung (das Eigentum eines anderen) in Benutzung nehmen: [sich ] ein Haus, eine Wohnung, ein Boot, ein Auto, ein Klavier m.; wir mieteten uns einen Ruderkahn (Bieler, Bonifaz 213); sie haben für sich, für ihren Besuch eine Ferienwohnung gemietet; Ich holte sie am Hafen ab und brachte sie zu dem kleinen Sarazenenhaus, das ich ihr ... gemietet hatte (Henze, Reiselieder 154); Das Haus, in dem ich gemietet hatte, lag in einer kleinen Cité (Th. Mann, Krull 264); Eigentlich passte es der Tante nicht, dass er nur für so kurze Zeit m. wollte (Hesse, Steppenwolf 10). 2. (veraltet) gegen Bezahlung, Lohn vorübergehend in Dienst nehmen: [sich ] einen Diener m.; Mimi will sich scheiden lassen und mietet sich einen Gigolo (Spiegel 52, 1984, 160).————————
2mie|ten (landsch.): 2"einmieten".
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