Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
mahnen
mah|nen [mhd. manen, ahd. manōn, urspr. = überlegen, denken; vorhaben]: 1. nachdrücklich zu einem bestimmten, geboten erscheinenden Verhalten od. Tun auffordern, drängen: jmdn. zur Eile, zur Vorsicht m.; jmdn. eindringlich, nachdrücklich m.; „Bleiben Sie ernst“, mahnte Solnemann väterlich (Sebastian, Krankenhaus 38); jmdn. mahnend, mit einem mahnenden (ermahnenden) Blick ansehen; der Portier ... mahnte zum Aufbruch (Th. Mann, Tod 34); Ü die immer zu Ausdauer und Beständigkeit mahnenden felsigen Riesen (Maegerlein, Triumph 143). 2. a) nachdrücklich an etw., bes. eine eingegangene Verpflichtung u. Ä., erinnern: jmdn. an sein Versprechen m.; er hat uns wegen der versprochenen Sachen gemahnt; einen Schuldner schriftlich m. (ihn schriftlich zur Zahlung auffordern); Ü Die Glocke mahnte ihn (brachte ihm zum Bewusstsein), wie weit schon die Nacht vorgeschritten (Th. Mann, Tod u. a. Erzählungen 191); b) (geh.) "gemahnen" (b): Jede dieser Galerien ist vergittert, sodass ihre Fassade an einen riesigen ... Käfig mahnt (Ziegler, Labyrinth 123). 3. (Jägerspr.) (von weiblichem Rotwild) einen kurzen, näselnden Lock- bzw. Warnlaut ausstoßen.
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