Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Mündlichkeitsgrundsatz
Mụ̈nd|lich|keits|grund|satz, der (Rechtsspr.): Grundsatz, nach dem vor Gericht mündlich verhandelt werden muss u. nur das in der Verhandlung Vorgebrachte bei der Urteilsfindung berücksichtigt werden darf.
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