Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Mund
1Mụnd, der; -[e]s, Münder, selten auch: -e, Münde [mhd. munt, ahd. mund]: 1. a) durch Unter- u. Oberkiefer gebildete, durch die Lippen verschließbare Öffnung im unteren Teil des menschlichen Gesichts, die zur Nahrungsaufnahme u. zur Hervorbringung sprachlicher Laute dient: ein großer, kleiner, schöner, weicher, voller, sinnlicher, hässlicher, schiefer, breiter, zahnloser, eingefallener, blasser, roter, lächelnder, schwellender M.; ein harter, spöttischer, bitterer M.; sein M. verzog sich zu einem spöttischen Lächeln; der M. des Kranken bewegte sich, öffnete sich, zuckte; vor Staunen blieb ihr der M. offen stehen; Ihre geschminkten Münder bewegten sich eilfertig (Rolf Schneider, November 235); sein M. ist für immer verstummt (geh.; er ist gestorben); den M. öffnen, schließen, spitzen, [zu einer Grimasse, vor Schmerz] verziehen, zusammenkneifen, aufmachen, aufreißen; den M. abwischen, [aus]spülen; Gerda Kiffke zieht den M. über ihre kurzen Zähne und bekommt Angst (Ossowski, Flatter 163); er küsste ihren M.; sie hielt ihm den M. zu; er hat sich mit der heißen Suppe den M. verbrannt; stopf dir doch den M. nicht so voll! (ugs.; iss nicht so gierig! ); einige M. voll Kartoffelbrei essen; er küsste sie auf den M.; sie legte den Finger auf den M.; aus dem M. riechen (einen üblen Mundgeruch haben); das höre ich aus deinem M. (von dir) zum ersten Mal; das Kind steckt den Daumen in den M.; Der ätzende Staub drang uns in die Münder (Lentz, Muckefuck 225); mit offenem M. (erstaunt) zuhören; man spricht nicht mit vollem M.; mit leicht geöffnetem, geschlossenem M.; Jetzt lag er mit offenem M. auf dem Rücken (Springer, Was 7); sie hat einen herben Zug um den M.; der Verunglückte wurde von M. zu M. beatmet; der Kranke hatte Schaum vor dem M.; er führte dem Kranken den Löffel zum M.; R du hast wohl deinen M. zu Hause gelassen! (scherzh.; warum bist du hier bei anderen so schweigsam? ); ein stummer M. ist kein Zeuge (ein Toter kann nicht als Zeuge gegen jmdn. auftreten); Ü sie hat vier hungrige Münder zu stopfen (ugs.; vier Kinder zu versorgen); man habe es sich einfach nicht leisten können, zusätzliche Münder noch weiter durchzufüttern (Heym, Schwarzenberg 156); der metallene M. der Glocken; *jmds. M. steht nicht still (ugs.; jmd. hat unaufhörlich etw. zu erzählen); den M. nicht aufbekommen/aufkriegen (ugs.; nicht reden, sich zu etw. nicht äußern können); den Mund [zu] voll nehmen (ugs.; großsprecherisch sein); den M. [nicht] aufmachen/auftun (ugs.; sich zu etw. [nicht] äußern; etwas/nichts sagen); den M. aufreißen/voll nehmen (ugs.; übertreiben u. sich mit etw. wichtig tun); M. und Augen/Nase aufreißen/aufsperren (ugs.; fassungslos erstaunt sein); einen großen M. haben (ugs.; ein Prahler u. vorlaut sein); den M. auf dem rechten Fleck haben (ugs.; schlagfertig sein); den M. halten (ugs.; 1. schweigen [u. dabei etw. unterdrücken, was man sagen wollte]. 2. ein Geheimnis nicht verraten); seinen M. halten (ugs.; nichts von einer Sache verraten); jmdm. den M. öffnen (jmdn. zum Reden bringen); sich den M. fransig/fusselig reden (ugs.; lange [vergeblich] auf jmdn. einreden); jmdm. [mit etw.] den M. stopfen (ugs.; jmdn. durch etw. zum Schweigen bringen); jmdm. den M. verbieten (jmdm. untersagen, seine Meinung zu äußern): Der Mann quengelte so lange über das Wetter, bis ihm Sellmann kurzerhand den M. verbot (Bieler, Mädchenkrieg 130); sich den M. verbrennen (ugs.; sich durch unbedachtes Reden schaden): Solange die Sache nicht über einen längeren Zeitraum geprüft worden ist, werde ich mir nicht den M. verbrennen (Hörzu 14, 1983, 10); jmdm. den M. wässrig machen (ugs.; jmds. Verlangen erregen); sich den M. wischen [können] (landsch.; im Unterschied zu anderen nichts erhalten, leer ausgehen); an jmds. M. hängen (Lippe a); nicht auf den M. gefallen sein (ugs.; schlagfertig sein): so wurde die selbstsichere und keineswegs auf den M. gefallene Studentin auch von jenen umgeben, die um ihre Hand anhielten (Reich-Ranicki, Th. Mann 240); wie auf den M. geschlagen sein (ugs.; verblüfft, verwirrt, betroffen u. deshalb sprachlos sein); aus berufenem -e (aus sicherer Quelle, von kompetenter Seite); etw., jmdn. dauernd im M. führen (etw., jmds. Namen ständig im Gespräch erwähnen, als Wort gebrauchen): Dann einen, der nur noch Lästerreden im -e führt (Strauß, Niemand 200); in aller -e sein (sehr bekannt, populär sein): Er ist der berühmteste unter den Dichtern Kasachstans und heute dort in aller -e (Berger, Augenblick 124); etw. in den M. nehmen (etw. als Wort benutzen); jmdm. etw. in den M. legen (1. jmdn. bestimmte Worte sagen lassen. 2. jmdn. auf eine bestimmte Antwort hinlenken. 3. jmdm. etw. zuschreiben, was er nicht gesagt hat); immer mit dem M. vorneweg sein (ugs.; vorlaut sein); jmdm. nach dem/zum -e reden (jmdm. immer zustimmen, das sagen, was der andere gern hören will): Freundschaftliche ... Zusammenarbeit bedeutet eben gerade nicht, dass der eine dem anderen nach dem M. redet (W. Brandt, Begegnungen 159); jmdm. über den M. fahren (ugs.; jmdm. das Wort abschneiden, jmdm. scharf antworten): der Genosse Reinsiepe ... wagte es, einem Manne wie diesem sowjetischen Major, einem Helden, der vielleicht den ganzen Weg von Stalingrad bis hierher nach Annaberg kämpfend zurückgelegt hatte, über den M. zu fahren (Heym, Schwarzenberg 109); von M. zu M. gehen (durch Weitererzählen verbreitet werden); sich etw. vom/(selten) am Mund[e] absparen (sich etw. unter Opfern, durch persönliche Einschränkung ersparen); ∙ reinen M. halten (ein anvertrautes Geheimnis nicht ausplaudern; eigtl. = den Mund nicht durch Verrat eines Geheimnisses beflecken): Jetzt wisst Ihr genug ... Im Übrigen haltet reinen M. und begegnet ihr unbefangen (C. F. Meyer, Amulett 34); b) (Zool.) Mundöffnung. 2. (Bergmannsspr.) kurz für ↑"Mundloch".————————
2Mụnd, Munt, die; - [mhd., ahd. munt = (Rechts)schutz, Schirm]: im germanischen Recht Gewalt des Hausherrn über die in der Hausgemeinschaft lebenden, von ihm zu schützenden Personen.
2Mụnd, Munt, die; - [mhd., ahd. munt = (Rechts)schutz, Schirm]: im germanischen Recht Gewalt des Hausherrn über die in der Hausgemeinschaft lebenden, von ihm zu schützenden Personen.