Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Minorat
Mi|no|rat, das; -[e]s, -e [zu lat. minor, ↑"minus"] (Rechtsspr.): 1. Vorrecht des Jüngsten auf das Erbgut. 2. nach dem ↑"Minorat" (1) zu vererbendes Gut.
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