Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Mietkauf
Miet|kauf, der (Wirtsch.): Mietvertrag, bei dem der Vermieter dem Mieter das Recht einräumt, innerhalb einer bestimmten Frist das Gemietete zu kaufen, wobei die bis dahin gezahlte 1"Miete" (1) ganz od. zum Teil auf den Kaufpreis angerechnet wird; Leihkauf.
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