Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Mandat
Man|dat, das; -[e]s, -e [lat. mandatum = Auftrag, Weisung, subst. 2. Part. von: mandare, ↑"Mandant"]: 1. a) (bes. Rechtsspr.) Auftrag, etw. für jmdn. auszuführen, jmdn. in einer Angelegenheit juristisch zu vertreten: ein M. übernehmen; sein M. niederlegen; Unsere Buchhaltungsabteilung betreut die -e von Kunden der Produktions-, Handels- und Dienstleistungsbranchen (Bund 9. 8. 80, 12); b) Auftrag, den Abgeordnete durch eine Wahl erhalten haben: imperatives (an Weisungen gebundenes) M.; freies (nicht an Weisungen gebundenes) M.; politisches M. (Berechtigung einer Körperschaft, Erklärungen zu allgemeinen politischen Fragen abzugeben); Sie bringt auch zum Ausdruck, wie verzweifelt die Konservativen nach 18 Regierungsjahren um ein weiteres M. (einen weiteren Auftrag zum Regieren) kämpfen (Woche 25. 4. 97, 20). 2. auf einer Wahl beruhendes Amt eines Abgeordneten mit Sitz u. Stimme im Parlament; Abgeordnetensitz: sein M. niederlegen; die Partei hatte eine größere Anzahl -e gewonnen, erworben; die Berechnung der auf die einzelnen Parteien entfallenden -e. 3. (im Auftrag des früheren Völkerbundes) von einem fremden Staat in Treuhand verwaltetes Gebiet: die Kolonien des Deutschen Reiches wurden in -e umgewandelt. 4. (früher) Erlass, Auftrag an einen Untergebenen.
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