Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Macht
Mạcht, die; -, Mächte [mhd., ahd. maht, zu ↑"mögen"]: 1. Gesamtheit der Mittel und Kräfte, die jmdm. od. einer Sache andern gegenüber zur Verfügung stehen; Einfluss: unumschränkte M. haben; wenig M. haben, etw. an den Verhältnissen zu ändern; seine ganze M. aufbieten, etw. zu erreichen; große M. in Händen haben; ihre M. reicht nicht weit; seine M. ausspielen, gebrauchen, missbrauchen; M. über jmdn., etw. haben, gewinnen, ausüben; über große M. verfügen; Freilich wird er bis zu seinem Ende der Zauberer sein, der seine M. über die Herzen rücksichtslos gebraucht (Sieburg, Blick 77); dass nur Wissen M. und Herrschaft über Dinge und Menschen verleiht (Bodamer, Mann 161); Ü die M. der Verhältnisse; im Exil hat Fouché die M. des Geldes erkannt und dient ihr wie jeder M. (St. Zweig, Fouché 86); R [das ist] die M. der Gewohnheit; *eine M. sein (Jugendspr.; ↑"Wucht" 4); [alles] was in jmds. M. steht (alles, was jmd. vermag): er versprach, [alles] zu tun, was in seiner M. steht; mit [aller] M. (1. mit allen Kräften: mit aller M. versuchte sie, das Unheil aufzuhalten. 2. mit Vehemenz: der Frühling kommt jetzt mit M.). 2. etw., was eine besondere bzw. geheimnisvolle Kraft darstellt, besitzt: dämonische, geheimnisvolle Mächte; die himmlischen Mächte; eine höhere M.; sich von guten Mächten getragen wissen; das von dunklen Mächten gewirkte Verhängnis (Plievier, Stalingrad 343); Die blutigen Jahre der Christenverfolgungen hatten die Mächte der Tiefe aufgerührt (Thieß, Reich 324); die Mächte der Finsternis; keine M. der Erde (geh.; niemand ); zugleich wusste er, dass keine M. der Welt (geh.; niemand ) ihn zwingen könnte, wieder heimzugehen (Thieß, Legende 191). 3. mit dem Besitz einer politischen, gesellschaftlichen, öffentlichen Stellung u. Funktion verbundene Befugnis, Möglichkeit od. Freiheit, über Menschen u. Verhältnisse zu bestimmen, Herrschaft auszuüben: die politische, staatliche, weltliche, geistliche, wirtschaftliche M.; M. ausüben, haben; seine M. festigen, missbrauchen; die M. einer Clique brechen; die M. (Staatsgewalt, Herrschaft) übernehmen, an sich reißen; an die/zur M. kommen, gelangen (die Regierungsgewalt erlangen); an der M. sein, bleiben (die Regierungsgewalt haben, behalten); Spr M. geht vor Recht (in der Realität erweist sich Macht stärker als Recht). 4. a) politisch u. wirtschaftlich einflussreicher Staat: eine verbündete, feindliche M.; die Krieg führenden Mächte (Staaten); b) mächtige, einflussreiche Gruppe, Schicht o. Ä.: die geistliche und die weltliche M. (Kirche u. Staat) im Mittelalter; In der Demokratie sind die Medien ... die vierte M. im Staat (Hörzu 25, 1996, 26). 5. (veraltend) Heer, Truppen: mit bewaffneter M. anrücken, angreifen.
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