Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
liquidieren
li|qui|die|ren [ital. liquidare < mlat. liquidare = flüssig machen, zu lat. liquidus, ↑"liquid"; 3 b: unter Einfluss von gleichbed. russ. likvidirovat']: 1. (Wirtsch.) a) (ein Unternehmen) auflösen u. die damit verbundenen Rechtsgeschäfte abwickeln: eine Firma, einen Verein l.; b) (von einem Unternehmen) sich auflösen u. die damit verbundenen Rechtsgeschäfte abwickeln; in Liquidation gehen: die Firma liquidiert; c) (Sachwerte) in Geld umwandeln: einen Nachlass, das Inventar l.; d) (Schulden o. Ä.) begleichen: eine finanzielle Verpflichtung l. 2. (bei freien Berufen für eine erbrachte Leistung) eine Rechnung ausstellen: für ärztliche Bemühungen einen Betrag l.; Der Philosoph hatte 3 300 Taler Reisekosten liquidiert (Goldschmidt, Genius 133). 3. (bildungsspr.) a) nicht länger bestehen lassen; beseitigen; tilgen: eine Staatsordnung, alte Traditionen l.; einen Konflikt l. (beilegen); Alles ist eingeordnet, und liquidiert sind die Widerstände (Adorno, Prismen 54); b) (bes. aus politischen o. ä. Gründen) töten, hinrichten, umbringen [lassen]: Gefangene l.
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