Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
leugnen
leug|nen [mhd. löugenen, lougenen, ahd. louganen, zu einem Subst. mit der Bed. „Verborgenheit; Verheimlichung, Lüge“, verw. mit ↑"lügen"]: a) (etw., was einem zur Last gelegt od. in Bezug auf seine Person behauptet wird) für nicht zutreffend od. bestehend erklären: standhaft, weiterhin hartnäckig l.; seine Schuld, seine Mittäterschaft, eine Tat, seine Identität l.; er leugnete nicht, den Mann gesehen zu haben/dass er den Mann gesehen hatte; alles Leugnen half ihm nichts; b) (etw. Offenkundiges wider besseres Wissen) für unwahr od. nicht vorhanden erklären u. nicht gelten lassen (meist verneint): seine Tüchtigkeit hat niemand geleugnet; ich kann nicht l. (gebe gerne zu), dass es mir gut geht; es war nicht zu l. (stand eindeutig fest), dass das Geld fehlte; c) (etw., was als Lehre, Weltanschauung o. Ä. od. allgemein anerkannt ist u. vertreten wird) für nicht bestehend erklären: das Dasein Gottes, die Unsterblichkeit l.; diese Staaten leugnen Grundrechte des Menschen; Bulgarien und Griechenland ..., welche die Existenz einer selbstständigen mazedonischen Nation bis heute leugnen (NZZ 26. 8. 86, 3); wenn man sie (= eine Frage) nicht beantworten kann, dann möchte man am liebsten ihre Existenz l. (R. v. Weizsäcker, Deutschland 53).
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