Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
letztinstanzlich
lẹtzt|in|stanz|lich (Papierdt.): a) von der letzten Instanz ausgehend, verfügt: Ein ... verbraucherfeindliches Urteil, das leider als -er Spruch künftig beim Gebrauchtwagenkauf beachtet werden muss (ADAC-Motorwelt 4, 1985, 16); b) [bei einem gerichtlichen Verfahren] als letzte Instanz fungierend: ... und nur noch der Weg über die Verwaltungsgerichtsbarkeit als -er Konfliktregelungsstelle offen bleibe (Nds. Ä. 22, 1985, 34); Das Oberste Gericht kann sich aus den Hunderten von Fällen und Grundsatzentscheidungen ... jene aussuchen, zu denen es l. Stellung nimmt (Weltwoche 26. 7. 84, 7).
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