Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
leihen
lei|hen [mhd. līhen, ahd. līhan = (zurück-, übrig)lassen]: 1. (gegen das Versprechen der Rückgabe) vorübergehend aus seinem Besitz zur Verfügung stellen; ↑"ausleihen" (2): jmdm. ein Buch, den Staubsauger, sein Auto l.; kannst du mir [bis morgen] zwanzig Mark l.?; jmdm. eine größere Summe gegen eine Sicherheit l.; er hat ihm das Geld mit, zu 5 % Zinsen geliehen; er leiht nicht gerne (verleiht nicht gerne etw.); Ü der junge Nachwuchsschauspieler leiht dem Hollywoodstar seine Stimme (seine Stimme ist in der synchronisierten Fassung eines Films o. Ä. zu hören). 2. sich (gegen das Versprechen der Rückgabe) etw. aus dem Besitz od. dem Verfügungsrecht eines anderen erbitten, ↑"ausleihen" (1): ich habe [mir] den Frack geliehen; [sich] bei, von jmdm. etw. l.; ich ... lieh beim alten Kreft ein Boot für zwei Stunden (Grass, Katz 168); ich habe mir das Geld bei der Bank geliehen (ugs.; einen Kredit bei der Bank aufgenommen); er war mit einem geliehenen Fahrzeug unterwegs. 3. (geh.) zuteil werden lassen, geben, zur Verfügung stellen: jmdm. seine Hilfe, seinen Beistand l.; wie sie (= die Sonne) ihr Licht den Planeten leihe (Th. Mann, Joseph 75); jmdm. seine Stimme l. (für ihn eintreten).
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