Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
legitimieren
le|gi|ti|mie|ren [mlat. legitimare = (ein uneheliches Kind rechtlich) anerkennen] (bildungsspr.): 1. a) für ↑"legitim" (1 a) erklären, als rechtmäßig anerkennen: ein Vorgehen, ein Verhalten nachträglich l.; Bei Karl dem Großen ist die Romfahrt noch in der Absicht begründet, die eigene Macht durch das herrenlos gewordene Erbe des Römischen Reiches zu l. (Fest, Im Gegenlicht 131); Die Umweltschäden durch Autoabgase legitimiert der ADAC damit, dass aus vielen Schornsteinen Gifte quellen (natur 3, 1991, 76); b) mit einem bestimmten Recht, einer Vollmacht ausstatten; befugen: Wer hat Sie eigentlich legitimiert, für die DDR zu sprechen? (Dönhoff, Ära 140). 2. sich ↑"ausweisen" (2): können Sie sich l.?; er legitimierte sich als der Eigentümer des Autos. 3. für ↑"legitim" (1 b) erklären. 4. begründen, rechtfertigen, als berechtigt erscheinen lassen: diese Entscheidung wurde damit legitimiert, dass es keine Alternative gebe; Da die Bombardierung bislang nicht zur Überwindung des beobachteten humanitären Notstandes beigetragen hat, ... ist sie nicht länger zu l. (FR 20. 4. 99, 8).
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: legitimieren