Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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legitimieren
le|gi|ti|mie|ren [mlat. legitimare = (ein uneheliches Kind rechtlich) anerkennen] (bildungsspr.): 1. a) für ↑"legitim" (1 a) erklären, als rechtmäßig anerkennen: ein Vorgehen, ein Verhalten nachträglich l.; Bei Karl dem Großen ist die Romfahrt noch in der Absicht begründet, die eigene Macht durch das herrenlos gewordene Erbe des Römischen Reiches zu l. (Fest, Im Gegenlicht 131); Die Umweltschäden durch Autoabgase legitimiert der ADAC damit, dass aus vielen Schornsteinen Gifte quellen (natur 3, 1991, 76); b) mit einem bestimmten Recht, einer Vollmacht ausstatten; befugen: Wer hat Sie eigentlich legitimiert, für die DDR zu sprechen? (Dönhoff, Ära 140). 2. sich ↑"ausweisen" (2): können Sie sich l.?; er legitimierte sich als der Eigentümer des Autos. 3. für ↑"legitim" (1 b) erklären. 4. begründen, rechtfertigen, als berechtigt erscheinen lassen: diese Entscheidung wurde damit legitimiert, dass es keine Alternative gebe; Da die Bombardierung bislang nicht zur Überwindung des beobachteten humanitären Notstandes beigetragen hat, ... ist sie nicht länger zu l. (FR 20. 4. 99, 8).
le|gi|ti|mie|ren