Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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legitim
le|gi|tim [lat. legitimus, zu: lex, ↑"legislativ"] (bildungsspr.): 1. a) gesetzlich anerkannt, rechtmäßig; im Rahmen bestimmter Vorschriften [erfolgend]: einen -en Anspruch [auf etw.] haben; mit -en Mitteln; eine -e Regierung; Anneliese ... zeigte nicht, wie viel sie von ... noch gerade -en Lösungen von Steuerproblemen verstand (Kronauer, Bogenschütze 315); An die fünfzig Müllzüge ... kamen aus Hamburg und kippten l. den Hausmüll der Hansestadt ab (Prodöhl, Tod 221); b) (von einem Kind) ehelich: der Fürst hatte keine -en Kinder; Meinen Bastarden ist am Herzen des Vaters gelegen, meinen -en Söhnen mehr an seiner Macht (Stern, Mann 22). 2. allgemein anerkannt, vertretbar, vernünftig; berechtigt, begründet; [moralisch] einwandfrei: eine -e Forderung; -es Interesse an etw. haben; Dein Anliegen ist theologisch nicht ganz l. (Thielicke, Ich glaube 233); ich halte seine Vorgehensweise für völlig l.
le|gi|tim