Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
lebenslänglich
le|bens|läng|lich : a) (von Freiheitsstrafen) erst mit dem Tod endend: -er Freiheitsentzug; ein l. Inhaftierter; er hat, bekam „lebenslänglich“ (eine lebenslange Freiheitsstrafe); b) (selten) lebenslang: eine -e Rente; Mein Arbeitsvertrag ist aber nicht l. (Brückner, Quints 135); Manchen kenn ich schon l. (Bastian, Brut 61); eine Gebärde, der wir l. treu bleiben (Bieler, Bär 244).
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