Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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lauten
lau|ten [mhd. lūten, ahd. (h)lūtēn, zu 1↑"laut"]: 1. a) einen bestimmten Wortlaut haben: das Gesetz lautet: ...; sein Auftrag lautet dahin, dass ...; „Keine Experimente“, so lautete die Wahlparole; der vom Stadtsenat ... bestimmte Redner, so hatte eine Nachricht gelautet ... sei am ... Nachmittag einem Blutsturz erlegen (Ransmayr, Welt 58); Inzwischen wisse man, dass die gegnerische Losung gelautet habe, keinerlei Ordnungswidrigkeiten zu begehen (Kunze, Jahre 58); b) (geh.) sich in bestimmter Weise anhören: das lautet gut, ganz vernünftig, wenig tröstlich; die Nachrichten lauteten schlecht; die Stimme, die ... eher unwirsch und etwas rau lautete (Th. Mann, Krull 332); c) einen bestimmten Inhalt haben: die Anklage lautet auf Mord; das Urteil lautet auf 18 Monate Gefängnis; Die jetzige Modewelle, dass alle gesellschaftlichen Defizite schon mithilfe eines Psychotherapeuten beseitigt werden können, ist ein Irrweg ... der da lautet: Reparatur statt Prävention (Standard 2. 10. 93, 32); die Firma lautet auf den Namen ... (wird unter dem Namen ... geführt); auf wessen Namen lauten die Papiere (auf wessen Namen sind die Papiere ausgestellt)? 2. (Sprachw.) aussprechen: ein Wort hochdeutsch l.; dieser Name wird meist falsch gelautet.
lau|ten