Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
lagern
la|gern [älter: lägern, mhd. leg(e)ren]: 1. a) sein Lager haben, bes. vorübergehend an einem Rast-, Ruheplatz bleiben, nachdem man sein Lager aufgeschlagen hat: die Truppen lagerten am Fluss; die Gäste mussten auf Luftmatratzen l. (Luftmatratzen als provisorischen Schlafplatz benutzen); auf der Höhe der Rampe stehen, sitzen und lagern (ruhen in liegender Stellung) ... die Modelle (Th. Mann, Tod u. a. Erzählungen 171); b) in eine bestimmte [ruhende] Stellung legen, Lage bringen: den Verletzten flach, bequem l.; das Bein hoch l.; den gebrochenen Knochen richtig l. (Med.; in die richtige Stellung bringen); Sie lag fertig gelagert auf dem fahrbaren OP-Tisch und schlief bereits (Hackethal, Schneide 26); (Technik:) etw. in, auf etw. l. (etw. in etw. Aufnehmendem, auf etw. Tragendem, Stützendem in eine bestimmte Lage bringen); etw. auf Stützen, drehbar l.; c) (Technik) ruhen: etw. lagert auf Stützen; der Achsantrieb lagert in einem Gehäuse; d) (Geol.) in einer ↑"Lagerstätte" (2) vorkommen: hier lagern Eisenerze, Salze. 2. a) sich niederlegen, -lassen, -setzen u. eine ruhende Stellung einnehmen: die Herde lagert sich; sich im Gras, (seltener:) ins Gras l.; sich unter einem Baum, (seltener:) unter einen Baum l.; sich [im Kreis] um ein Feuer l.; b) sich als Schicht bzw. ausgebreitet irgendwohin legen: Wolken lagerten sich um den Gipfel; das Getreide hat sich gelagert (Landw.; ist durch Nässe, Sturm o. Ä. umgesunken); Ü Über die Freude, daheim und mit der Lieblingsschwester zusammenzu sein, lagerte sich ein Unbehagen (Kühn, Zeit 389); c) als Schicht bzw. ausgebreitet o. ä. (auf, über etw., um etw.) liegen: auf den Blättern lagert Staub; dicker Nebel lagert über der Gegend; Ü Stille lagert (geh.; ist, liegt ) über der Landschaft. 3. a) zur Aufbewahrung od. zur späteren Verwendung [an einem geeigneten Ort] liegen, stehen, bleiben: die Butter lagert in Kühlhäusern; der Wein hat schon sieben Jahre gelagert; Medikamente müssen kühl und trocken l.; lagernde (Postw.; beim Postamt liegende u. dort abzuholende) Post; die in den Pensionskassen lagernden Gelder (Tages Anzeiger 12. 11. 91, 4); b) zur Aufbewahrung od. zur späteren Verwendung [an einem geeigneten Ort] [liegen, stehen] lassen: Holz, Waren, Lebensmittel [trocken] l.; dann müsste er sich für längere Zeit Lebensmittelvorräte im Beichtstuhl l. (Ranke-Heinemann, Eunuchen 341). 4. *gelagert sein (als Sachverhalt, Sachlage in bestimmter Weise beschaffen sein): der Fall ist ähnlich, anders gelagert; Die Zusammenarbeit ... hat sich als tragfähig erwiesen und kann für ähnlich gelagerte Projekte eine gewisse Pilotfunktion übernehmen (Vaterland 27. 3. 85, 14).
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