Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Li|zẹnz, die; -, -en [lat. licentia = Freiheit, Erlaubnis, zu: licere = erlaubt sein]: a) [gegen eine Gebühr erteilte] rechtskräftige Genehmigung (z. B. zur Ausübung eines Gewerbes, zur Nutzung eines Patents, zur Übersetzung od. Übernahme eines Werks): eine L. erwerben; jmdm. eine L. erteilen; eine L. auf eine andere Firma übertragen; etw. in L. herstellen; Ü L. (bildungsspr.; Erlaubnis) für mich, prohibitiv gegen Verbrechen entschieden aufzutreten (Hochhuth, Stellvertreter 18); Nur eine politische L. (bildungsspr.; Freiheit, die ich mir gestatte; Remarque, Obelisk 147); b) (Sport) durch einen Verband erteilte Erlaubnis, einen Sport beruflich auszuüben od. im Sport als Schiedsrichter o. Ä. zu fungieren: eine L. als Berufsboxer, Rennfahrer haben.
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