Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Liedlohn
Lid|lohn, Liedlohn, der [mhd. lit-, lidlōn = Dienstbotenlohn, viell. eigtl. = der nach Beendigung der Arbeit (beim Weggang) gezahlte Lohn, vgl. ahd. līdan = gehen, fahren (↑"leiden")] (Rechtsspr.): a) Lohn, der bei einem Konkurs bevorzugt ausgezahlt werden muss; b) (in der Schweiz) Geld, auf das mündige Kinder, die im Haushalt der Eltern mitgeholfen haben, bei deren Tod od. bei Zwangsversteigerung Anspruch haben; c) Lohn (für geleistete Arbeit): Wir hatten einmal einen thüringischen verunglückten Pfarrer in Lidlohn (in Stellung) genommen (Raabe, Alte Nester 97).————————
Lied|lohn:"Lidlohn".
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