Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Landstände
Lạnd|stän|de : (im Ständestaat) Vertretungen der bevorrechtigten, dem Landesherrn gegenübertretenden Stände, bes. auf den Landtagen (2).
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Landstände