Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
kündigen
kụ̈n|di|gen [für älter: aufkündigen = die Auflösung eines Vertrages kundtun; mhd. kündigen = kundtun]: a) (eine vertragliche Vereinbarung in Bezug auf etw.) zu einem bestimmten Termin für beendet erklären: eine Hypothek, einen Kredit, Gelder bei der Bank, einen [Miet]vertrag, jmdm. die Wohnung [zum Quartalsende] k.; die Tarifverträge sind von den Gewerkschaften gekündigt worden; Daraufhin kündigt die Firma seinen Ausbildungsvertrag (Hörzu 8, 1983, 75); Sie kündigte ihre Mitgliedschaft im PEN-Zentrum Deutschsprachiger Autoren im Ausland (Reich-Ranicki, Th. Mann 189); die gekündigten Verträge; Ü jmdm. die Freundschaft, den Gehorsam k. (aufsagen); b) jmds. Mietverhältnis zu einem bestimmten Termin für beendet erklären: meine Wirtin hat mir zum 30. Juni gekündigt; Das ist ein anständiges Haus, und ich muss Ihnen k. (Hilsenrath, Nazi 14); c) das Arbeits-, Dienstverhältnis eines Mitarbeiters zu einem bestimmten Termin für beendet erklären: ihrer Mutter war gekündigt worden; Sechzig Arbeitern und Angestellten wurde gekündigt (Zenker, Froschfest 157); <österr. immer, sonst ugs. mit Akk.:> wenn die Unternehmen Leute k. mussten, traf es meist zuerst die Waldviertler (Presse 23. 2. 79, 13); Die Firma hat sie gekündigt, dann wieder eingestellt (Zenker, Froschfest 102); er ist [fristlos] gekündigt worden; d) sein Arbeits-, Dienstverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt für beendet erklären, lösen: ich habe [schriftlich] bei der Firma gekündigt; sie will zum 1. April k.
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