Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
künden
kụ̈n|den [mhd. künden, kunden, ahd. kundan = bekannt machen, (an)zeigen]: 1. (geh.) a) ↑"verkünden" (1 a); öffentlich mitteilen, verbreiten: den Gefangenen die Freiheit k.; die Wahrheit zu wissen, die Wahrheit zu k. ... sind Sie zu Richtern berufen (Maass, Gouffé 319); b) auf etw. ↑"hindeuten" (3): diese Zeichen künden Unglück; c) von etw. Kunde, Nachricht geben: die Inschriften künden von vergangenen Zeiten; Am Eingang des Geschäftshauses kündet kein Schild (verrät kein Schild etwas) von der Existenz des Organisationskomitees (Kicker 6, 1982, 56). 2. (bes. schweiz.) kündigen. ∙ 3. (schweiz.) wieder von sich hören lassen, sich melden: je näher der Tag kam, um so dringlicher kam die Angst wieder: Der Grüne werde sich wieder k. (Gotthelf, Spinne 56).
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