Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
künden
kụ̈n|den [mhd. künden, kunden, ahd. kundan = bekannt machen, (an)zeigen]: 1. (geh.) a) "verkünden" (1 a); öffentlich mitteilen, verbreiten: den Gefangenen die Freiheit k.; die Wahrheit zu wissen, die Wahrheit zu k. ... sind Sie zu Richtern berufen (Maass, Gouffé 319); b) auf etw. ↑"hindeuten" (3): diese Zeichen künden Unglück; c) von etw. Kunde, Nachricht geben: die Inschriften künden von vergangenen Zeiten; Am Eingang des Geschäftshauses kündet kein Schild (verrät kein Schild etwas) von der Existenz des Organisationskomitees (Kicker 6, 1982, 56). 2. (bes. schweiz.) kündigen. 3. (schweiz.) wieder von sich hören lassen, sich melden: je näher der Tag kam, um so dringlicher kam die Angst wieder: Der Grüne werde sich wieder k. (Gotthelf, Spinne 56).
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