Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
kundtun
kụnd|tun (geh.): a) ausdrücken, äußern; kundgeben: seine Meinung, seinen Willen, seine Überzeugung, seinen Ärger, seinen Unmut k.; Während ihm die Botschaft kundgetan wurde (Buber, Gog 200); b) sich ausdrücken, sich zeigen: ihre Zuneigung tat sich in solchen Situationen kund; es (= das Gefühl) trachtet, sich zu bekennen, sich kundzutun (Th. Mann, Joseph 84).
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