Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
kontraktlich
kon|trạkt|lich : vertraglich: Dieser Lehrvertrag (= Militärdienst) aber enthielt nichts weniger als seinen Tod, seinen -en Tod, wenn er sich einfallen lassen würde, ... davonzugehen (Strittmatter, Wundertäter 338); wie auch Laban es merkte ..., obgleich er den Vetter-Freier k. zum Mietssklaven herabgesetzt hatte (Th. Mann, Joseph 256).
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