Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
konstituieren
kon|sti|tu|ie|ren [frz. constituer < lat. constituere = aufstellen, einsetzen] (bildungsspr.): 1. a) gründen; ins Leben rufen: eine Republik, eine neue wissenschaftliche Disziplin k.; eine konstituierende (die Organisationsform, Geschäftsordnung festlegende) Sitzung; die konstituierende (Politik; verfassunggebende) Versammlung; b) für etw. konstitutiv, grundlegend sein; etw. begründen: die Sprache konstituiert das Denken; konstituierende (konstitutive) Bedingungen, Grundsätze; Der Sekundschritt cis-d ... konstituiert ... das Fundament einer primär klanglich-harmonischen Struktur (Melos 3, 1984, 119). 2. [zur Gründung zusammentreten u.] die eigene Organisationsform, Geschäftsordnung o. Ä. festlegen; sich bilden, zusammenschließen u. festen Bestand gewinnen: Ein Kongress ist eine regierende Körperschaft, die sich durch geheime Wahl des ganzen Volkes konstituiert (Stories 72 [Übers.], 17).
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