Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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kom|mis|si|o|nie|ren (österr. Amtsspr.): als staatliche Kommission einen Neubau o. Ä. ↑"abnehmen" (5): Die Gemeinde Höchst als Baubehörde erster Instanz hätte so ihre gemeindeeigene Gefängnisgruft nach dem Umbau gar nicht k., genehmigen und in Betrieb nehmen dürfen (profil 17, 1979, 50).
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