Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
kollegial
kol|le|gi|al [lat. collegialis = das Kollegium betreffend]: 1. dem (guten) Verhältnis zwischen Kolleginnen u. Kollegen entsprechend: Herrschte auf so einer Stube guter -er Geist, war es ein angenehmes Arbeiten (Bredel, Väter 35); Journalisten überkommt in solchen Situationen -es Mitgefühl (Hörzu 9, 1973, 5); mit -em Gruß (einem Gruß von Kollegin/Kollege zu Kollegin/Kollege); das war nicht sehr k. von ihm; sie hat sich immer sehr k. [gegenüber den anderen] verhalten. 2. a) durch ein Kollegium erfolgend: Nach der -en Rektoratsverfassung der Universität München ... kann jeder Professor ... Rektor werden (MM 5. 7. 69, 32); Zwar handelte der Papst in den letzten Konzilswochen k.: Seine Vorschläge durften diskutiert und geändert werden (Spiegel 52, 1965, 84); b) nach Art eines Kollegiums zusammengesetzt: Die (unechte) Magistratsverfassung ... wird durch eine -e Exekutivbehörde (Magistrat aus [Ober]bürgermeister und Beigeordneten oder Stadträten) gekennzeichnet (Fraenkel, Staat 162).
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