Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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klagen
kla|gen [mhd. klagen, ahd. klagōn, urspr. lautm.; 3: nach dem alten Brauch, beim Ertappen eines Verbrechers laut um Hilfe zu schreien u. den Täter dann vor Gericht mit Geschrei u. Gejammer zu beschuldigen]: 1. a) (geh.) jammernd [mit entsprechenden Gebärden] den Schmerz, die Trauer laut äußern: schon von weitem hörte man die alten Frauen k.; sich klagend die Haare raufen; b) sich über sein Leiden an etw. (Schmerzen, Beschwerden) äußern: über Rückenschmerzen, Kopfschmerzen k.; Roman Bertini ... klagte dem geradeso ungeschützten, aber widerstandsfähigeren Bruder über abgestorbene Zehen und Finger (Giordano, Die Bertinis 164); c) Unmut, Ärger äußern, sich beschweren: über die unwürdige Behandlung, über den unverschämten Hausverwalter k.; sie hatte nie darüber geklagt, dass der Lärm von Tag zu Tag stärker wurde; »Wir kommen aus unserer Zwangslage nicht heraus«, klagt der Gewerkschafter über die chronisch unterbesetzten Finanzämter (Woche 31. 1. 97, 13); d) Unzufriedenheit in bekümmertem Tonfall äußern: er klagt, wann immer ich ihn treffe; über schlechte Geschäfte k.; „Wie geht's?“ - „Ich kann nicht k.“ (mir geht es ganz gut, ich habe keinen Grund, mich zu beschweren); sein ständiges Klagen ist nervtötend; e) jmdm. etw. ihn Bedrückendes, ihm Sorgen Machendes erzählen: jmdm. sein Leid, sein Missgeschick, seine Not k.; So klagte mein Bruder Jehuda mir jüngst vertraulich, dass ... (Th. Mann, Joseph 517); f) (geh.) den Verlust von jmdm., etw. stark empfinden u. bedauern: sie klagt über den Tod ihres Kindes, um ihr verlorenes Glück; ∙ alle gute, schöne Seelen klagen teilnehmend deines Ruhmes Fall (Schiller, Die unüberwindliche Flotte). 2. a) (von Vögeln) in klagendem Tonfall rufen, schreien: am Wasser entlang, wo das Schilf nun schon grün wurde und die Kiebitze über den Wiesen klagten (Wiechert, Jeromin-Kinder 699); „Ich bin so müde“, klagt sie wie ein Vogel (Remarque, Obelisk 252); b) (Jägerspr.) aus Angst od. Schmerz kläglich-schwache Laute von sich geben: das angeschossene Reh klagt im Dickicht. 3. (Rechtsspr.) a) bei Gericht ↑"Klage" (3) führen: er will [gegen die Firma] k.; Sollte die Frau vor Gericht k. und Recht bekommen, steht ihr ein minimaler Schadenersatz zu (Woche 14. 11. 97, 37); auf Schadenersatz k.; die klagende Partei; ∙ Hätte er, auf den ich klage, sich bei mir ausrüsten lassen (Kleist, Käthchen I, 1); b) (österr.) verklagen: Schnappschüsse aus dem Intimbereich der Königsfamilie schockieren England. Klagt die Queen den „Daily Express“? (Kronen-Zeitung 2996, 6).
kla|gen