Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
klagbar
klag|bar [mhd. klagebære = beklagenswert; klagend] (Rechtsspr.): so beschaffen, dass vor Gericht darauf geklagt werden kann: eine -e Angelegenheit; k. sein, werden (vor Gericht klagen).
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