Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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kassieren
1kas|sie|ren [für älter: einkassieren, LÜ von ital. incassare, ↑"Inkasso"]: 1. a) (einen zur Zahlung fälligen Betrag) einziehen: die Miete k.; er hat zwei Mark kassiert; der Gasmann kommt morgen k.; b) (ugs.) jmdm. einen fälligen Betrag abverlangen: ein Organisationsfeind wurde einige Wochen nicht kassiert und darauf automatisch aus der Mitgliederliste gestrichen (Bredel, Väter 149). 2. (ugs.) a) einnehmen: hohe Prämien, Zinsen k.; er kassiert ein ansehnliches Honorar; mein Chef kommt einmal in der Woche, ... für die Stunden zu k., die ich geschrieben hab' (Aberle, Stehkneipen 120); Ü Lob, Anerkennung k.; Parteifanatiker, die Prestigeerfolge k. wollen (FAZ 115, 1958, 1); b) (etw. Unangenehmes) hinnehmen müssen: Strafpunkte, ein Tor k.; während einer Prügelei einen Schlag, ein blaues Auge k.; unsere Mannschaft kassierte Kritik, eine Niederlage; der Junge entkommt, und der Polizist kassiert seinen Spott (Lenz, Brot 35). 3. (ugs.) a) jmdm. etw. wegnehmen; beschlagnahmen; sich aneignen: die Polizei kassierte seinen Führerschein; der Konzern versucht die kleineren Betriebe zu k. (konkurrenzunfähig zu machen u. sie dann aufzukaufen); b) gefangen nehmen: der Bankräuber wurde gestern kassiert; falls der Ami uns doch k. sollte ... (Küpper, Simplicius 141).————————
2kas|sie|ren [spätlat. cassare = aufheben, annullieren, zu lat. cassus = leer, nichtig]: 1. seines Amtes entheben, unehrenvoll aus dem Dienst entlassen: du bist verworfen worden und kassiert wegen Maßlosigkeit (Th. Mann, Krull 349). 2. (Rechtsspr.) (ein Gerichtsurteil) aufheben: ... fordere ich Sie auf, das Urteil zu k. (M. Walser, Eiche 57).
1kas|sie|ren
2kas|sie|ren