Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Körperverletzung
Kọ̈r|per|ver|let|zung, die (Rechtsspr.): in einer körperlichen Misshandlung od. einer Beschädigung der Gesundheit eines anderen bestehendes Delikt: leichte, schwere K.; Ein Eingriff ohne Einverständnis des Patienten erfülle „den Tatbestand der Körperverletzung“ (Spiegel 14, 1987, 257).
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