Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Kronzeugenregelung
Kron|zeu|gen|re|ge|lung, die (Rechtsspr.): (bei terroristischen Straftaten u. Straftaten einer kriminellen Vereinigung) Regelung, durch die ein Täter eine mildere Bestrafung od. Straffreiheit erhalten kann, wenn er freiwillig Aussagen macht, die eine begangene Straftat aufzuklären od. eine geplante zu verhindern helfen.
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