Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Kronzeuge
Kron|zeu|ge, der [im 19. Jh. nach engl. King's evidence] (Rechtsspr.): (im angloamerikanischen Strafverfahren) jmd., der gegen Zusicherung von Straffreiheit als [Haupt]zeuge der Anklage in einem Prozess um eine Straftat auftritt, an der er selbst beteiligt war: als K. benannt werden, auftreten; Newton erhielt als K. der Anklage Straffreiheit zugesichert (Spiegel 37, 1978, 125); Ü Nach der Musik ist nämlich die Poesie ... der erwählte K. spartanischer Kultur (Hagelstange, Spielball 212).
Kron|zeu|ge, der [im 19. Jh. nach engl. King's evidence] (Rechtsspr.): (im angloamerikanischen Strafverfahren) jmd., der gegen Zusicherung von Straffreiheit als [Haupt]zeuge der Anklage in einem Prozess um eine Straftat auftritt, an der er selbst beteiligt war: als K. benannt werden, auftreten; Newton erhielt als K. der Anklage Straffreiheit zugesichert (Spiegel 37, 1978, 125); Ü Nach der Musik ist nämlich die Poesie ... der erwählte K. spartanischer Kultur (Hagelstange, Spielball 212).