Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Kreuzverhör
Kreuz|ver|hör, das [LÜ von engl. cross-examination] (Rechtsspr.): Form der Vernehmung (im angelsächsischen Strafprozess), bei der Zeuge od. Sachverständiger allein durch den Staatsanwalt u. den Verteidiger u. nicht durch den Richter verhört werden: Erst in einer zusätzlichen Abstimmung müsste geklärt werden, ob die Zeugen sich einem K. im Senat stellen müssten (Tagesspiegel 28. 1. 99, 7); Ü jmdn. ins K. nehmen, einem K. unterziehen (jmdn. mit vielen Fragen in Bezug auf etw. hart bedrängen mit der Absicht, etw. Bestimmtes zu erfahren); Am Sonntag, 24. Januar, nimmt der Schriftsteller Peter Härtling von 17 Uhr an die Literatur ins K. (FR 21. 1. 99, 4).
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