Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Kranzgeld
Krạnz|geld, das [nach dem Kranz, der früher bes. der Jungfrau als Schmuck zukam] (Rechtsspr.): Geldsumme, die eine unbescholtene Frau, die mit ihrem Verlobten Geschlechtsverkehr hatte, bei der Auflösung der Verlobung verlangen kann: Immer noch hat die verlassene Braut nach der Rechtslage des ausgehenden 20. Jahrhunderts Anspruch auf dies K. (Spiegel 42, 1988, 60).
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