Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Krankenschein
Krạn|ken|schein, der: 1. Schein, der die Mitgliedschaft eines Patienten in einer Krankenkasse bestätigt u. bei dessen Vorlage der Arzt die Behandlungskosten mit der Krankenkasse abrechnet: Viagra soll es nicht auf K. geben (Woche 3. 7. 98, 21). 2. (landsch. ugs.) Krankmeldung: *einen K. machen/haben (krankfeiern).
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