Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Konzession
Kon|zes|si|on, die; -, -en [lat. concessio = Zugeständnis, zu: concedere, ↑"konzedieren"]: 1. (Amtsspr.) befristete behördliche Genehmigung zur Ausübung eines Gewerbes: eine K. erwerben, erteilen; jmdm. die K. entziehen; eine K. für ein Taxiunternehmen. 2. Zugeständnis: die faustdicke K., die da ans Parterre gemacht wurde (Tucholsky, Werke II, 17); Vor allem kann nicht genug vor der Lektüre der leider wahrhaft seuchenmäßig in unserem Volk verbreiteten »historischen Romane« gewarnt werden, wie überhaupt jede K. an den Volksgeschmack zu vermeiden ist: denn es hat keinen! (A. Schmidt, Massenbach 139); dass die Russen plötzlich aus freien Stücken -en anbieten (Dönhoff, Ära 147); ... war ich geneigter, ihm -en zu machen (Fallada, Herr 241); Stalin sah sich zu einigen -en genötigt (Mehnert, Sowjetmensch 104).
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