Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Konsul
Kọn|sul, der; -s, -n [spätmhd. consul = Handlungsbevollmächtigter einer Regierung < lat. consul = ↑"Konsul" (1), zu: consulere = sich beraten]: 1. einer der beiden auf Zeit gewählten obersten Beamten der römischen Republik. 2. mit der Wahrnehmung bestimmter [wirtschaftlicher] Interessen u. der Interessen von Staatsbürgern des Heimatstaates beauftragter offizieller Vertreter eines Staates im Ausland.
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