Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Konkubinat
Kon|ku|bi|nat, das; -[e]s, -e [lat. concubinatus, zu: concubinus = Beischläfer, zu: cubare = liegen; mit jmdm. schlafen; urspr. = gesetzlich erlaubte außereheliche Gemeinschaft für Personen, die nach röm. Recht eine bürgerliche Ehe nicht eingehen konnten, z. B. Freigelassene] (Rechtsspr.): eheähnliche Gemeinschaft ohne Eheschließung: In 13 weiteren Kantonen ist das K. sogar noch strafbar (MM 15. 10. 75, 15); im K. leben.
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