Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Komplementär
Kom|ple|men|tär, der; -s, -e: 1. (Wirtsch.) persönlich haftender Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft. 2. (DDR) Eigentümer einer privaten Firma, die mit Staatsbeteiligung arbeitet.
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