Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Kommissar
Kom|mis|sar, der; -s, -e [spätmhd. commissari (Pl.) < mlat. commissarius = Beauftragter; zu lat. committere, ↑"kommittieren"]: 1. jmd., der von einem Staat mit einem besonderen Auftrag ausgestattet ist u. spezielle Vollmachten hat: das Gebiet wird von einem K. verwaltet. 2. a) Dienstgrad, Dienstrang, bes. bei der Polizei; b) Träger des Dienstgrades ↑"Kommissar" (2 a): der K. tappt noch im Dunklen; *K. Zufall (Zufall, der zur Aufklärung eines Verbrechens führt): Wahrscheinlich könne nur „Kommissar Zufall“ den Tod des Mädchens klären helfen (MM 13./14. 2. 88, 12).
Kom|mis|sar, der; -s, -e [spätmhd. commissari (Pl.) < mlat. commissarius = Beauftragter; zu lat. committere, ↑"kommittieren"]: 1. jmd., der von einem Staat mit einem besonderen Auftrag ausgestattet ist u. spezielle Vollmachten hat: das Gebiet wird von einem K. verwaltet. 2. a)