Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Kollektivvertrag
Kol|lek|tiv|ver|trag, der: 1. arbeitsrechtlicher Vertrag zwischen einer od. mehreren Gewerkschaften einerseits u. einem od. mehreren Arbeitgeberverbänden andererseits; Tarifvertrag. 2. (DDR) kurz für ↑"Betriebskollektivvertrag".
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