Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Knebelvertrag
Kne|bel|ver|trag, der: Vertrag, der für einen der Vertragspartner einengend und nur sehr schwer kündbar ist: Außerdem muss der Besitzer der Pizzeria noch seine Einrichtung abzahlen. Ein italienischer Einrichter hat sie ihm mit einem K. aufgehängt (Lindlau, Mob 55).
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