Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Kläger
Klä|ger, der; -s, - [mhd. kleger, spätahd. clagare] (Rechtsspr.): Person, Institution, Firma o. Ä., die (im Zivilprozess) ↑"Klage" (3) führt: er tritt als K. auf; den K. vor Gericht vertreten; Spr wo kein K. ist, ist auch kein Richter (wenn niemand an eines anderen nicht korrekter Handlungsweise Anstoß nimmt, wird dieser auch nicht zur Verantwortung gezogen).
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Kläger